Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGB) – Ortenauer Laufnacht
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
(1) Diese Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden aller hiermit beworbenen Lauf- oder Sportveranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“).
(2) Veranstalter ist:
Running Team Ortenau // Weiherweg 4 // 77731 Willstätt-Sand
Vertretungsberechtigter Vorstand
– Marco Utz // Weiherweg 4 // 77731 Willstätt-Sand
– Robin Olschewski // Ödsbacher Str. 42 // 77654 Lautenbach
– Andreas Heidt // Amselweg 2 // 77694 Kehl
(3) Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und unter Aufsicht des Badischen Leichtathletikverbandes (BLV) veranstaltet.
(4) Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennen alle Teilnehmenden diese AGB uneingeschränkt an. Die jeweils aktuelle Fassung wird bei der Anmeldung sowie auf der Webseite bekannt gegeben. Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für mögliche Ersatz- oder Zusatztermine.
§2 Teilnahmevoraussetzungen, Altersklassen und gesundheitliche Hinweise
(1) Das erforderliche Mindestalter richtet sich nach der jeweiligen Laufdistanz und ist in der jeweiligen Ausschreibung aufgeführt.
- 10-km-Lauf: ab 13 Jahren
- 5-km-Lauf: ab 10 Jahren
- Kinderläufe: Altersgrenzen gemäß Ausschreibung (z. B. U8, U10, U12 etc.).
(2) Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten, die bei der Anmeldung oder spätestens bei der Startnummernausgabe abgegeben werden muss.
(3) Jede/r Teilnehmende versichert mit seiner/ihrer Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen oder ärztlichen Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eine medizinische Untersuchung vor dem Lauf wird empfohlen. Personen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, welche die sichere Teilnahme beeinträchtigen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
(4) Verstöße gegen den Fair-Play-Gedanken (z. B. unsportliches Verhalten, Doping, Betrug bei der Zeitnahme) führen zum Ausschluss von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation.
(5) Die Altersklassen werden gemäß den gültigen Altersklassenbestimmungen des DLV eingeteilt.
§3 Anmeldung, Startplatz, Zahlungsbedingungen und Rückerstattung
(1) Die Anmeldung erfolgt online über das offizielle Meldeportal oder persönlich vor Ort (Nachmeldung).
(2) Eine Anmeldung ist nur rechtskräftig, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bzw. das Startgeld fristgerecht bezahlt ist. Ohne Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf einen Startplatz. Kommt es zu Mehrfach- oder Fehlüberweisungen bzw. dergleichen durch die/den Teilnehmenden, kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ pro bearbeitetem und abgewickeltem Fall erheben.
(3) Zahlungen können per Lastschrift (einmaliger Bankeinzug) und nur am Veranstaltungstag auch in Bargeld erfolgen. Bei Online-Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur mit Erteilen einer einmaligen Einzugsermächtigung / Lastschrift erfolgen. Anmeldungen ohne Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen des Veranstalters kann die Zahlung auch in bar geleistet werden. Eine Anmeldung am Veranstaltungstag kann per Barzahlung nur dann erfolgen, wenn ein evtl. bestehendes Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist.
(4) Der Veranstalter setzt ggf. ein organisatorisches Limit fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
(5) Die Teilnahmeberechtigung (Startplatz, Startnummer) ist personengebunden und darf nicht an Dritte übertragen werden. Ein Verstoß (unberechtigtes Weitergeben oder Tauschen der Startnummer) führt zur Disqualifikation.
(6) Der Veranstalter/die Zeitmessfirma versendet an die/den Teilnehmenden nach Erhalt einer Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung per Mail. Nach Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnahmebeitrages erfolgt die Übernahme in die Starterliste, die online eingesehen werden kann. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmende jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei ihrer/seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant ist, sie/er einer Sperre durch den DLV bzw. BLV unterliegt oder der Verdacht besteht, dass sie/er nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(7) Die Höhe des Startgeldes sowie eventuelle Zusatzgebühren (z. B. Nachmeldegebühr) werden in der Ausschreibung angegeben.
(8) Bei Nichtantritt oder Abmeldung (gleich aus welchem Grund) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
(9) Eine Rückerstattung erfolgt nur dann, wenn die Veranstaltung vollständig abgesagt werden muss und der Veranstalter hierfür verantwortlich ist (kein Fall höherer Gewalt o. Ä.).
(10) Sollte die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemie, Krieg, behördliche Anordnung) abgesagt oder in Form, Termin oder Strecke geändert werden müssen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger Aufwendungen (z. B. Anreisekosten, Hotelbuchungen).
(11) Erfolgt eine Verschiebung oder Umwandlung in ein alternatives Format (z. B. Solo-Lauf, virtuelle Variante), behalten bereits getätigte Anmeldungen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühr besteht in diesem Fall nicht, sofern der Veranstalter die Verschiebung nicht zu vertreten hat.
§4 Sicherheit, Organisation und Verhaltensregeln
(1) Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, den Weisungen des Veranstalters, des Streckenpersonals und uniformierter Einsatzkräfte (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW) unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten.
(2) Das Betreten abgesperrter Bereiche oder das Überwinden von Absperrungen ist untersagt.
(3) Während der Veranstaltung gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern nicht anders ausgeschildert.
(4) Bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen sind Teilnehmende selbst dafür verantwortlich, angemessene Kleidung und ggf. Beleuchtung/Reflektoren zu tragen.
(5) Das Benutzen von Fahrrädern, Inlineskates, Laufkinderwagen oder Nordic-Walking-Stöcken (soweit nicht ausdrücklich erlaubt) sowie das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren während des Rennens ist nicht gestattet (außer bei offensichtlichen medizinischen Hilfsmitteln).
(6) Jede/jeder Teilnehmende sorgt selbst für ausreichende Verpflegung und Flüssigkeitszufuhr, sofern vom Veranstalter keine Verpflegungspunkte ausgewiesen sind.
(7) Es ist auf Umweltschutz zu achten, insbesondere sind Verpackungen oder Abfälle nur in dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
(8) Das Betreten der Strecke durch Personen ohne Startberechtigung während des Rennens ist untersagt.
§5 Zeitmessung, Wertung und Disqualifikation
(1) Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mit einem vorgegebenen Transponder-/Chip-System. Der Transponder muss nach dem Rennen nicht zurückgegeben werden. Die Zeitmessung erfolgt über die Zeitnehmerfirma „race result Timing BW GmbH // Nachtigallenweg 19 // D-71032 Böblingen“
(2) Die Startnummer ist gut sichtbar an der Vorderseite der Laufkleidung zu tragen. Veränderungen (z. B. Werbung verdecken, Startnummer beschneiden) sind untersagt und können zur Disqualifikation führen.
(3) Jeder ausgegebene Chip wurde auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(4) Unsportliches Verhalten, Missachtung von Weisungen des Personals, Verstoß gegen die Wettkampfregeln, falsche Angaben bei der Anmeldung oder jede Form von Betrug (auch Doping) können zur sofortigen Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung führen.
§6 Haftungsausschluss, Versicherung und Mitverschulden
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien) oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen gezwungen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden.
(2) Soweit Personenschäden nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen (keine grobe Fahrlässigkeit, kein Vorsatz), kann die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den Umfang der vom Veranstalter unterhaltenen verkehrsüblichen Haftpflichtversicherung beschränkt werden.
Außer bei Vorsatz haftet der Veranstalter nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden.
Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Angestellte, Vertreter/innen, Erfüllungsgehilf/innen sowie sonstige vom Veranstalter beauftragte Dritte.
(3) Für andere als die in Ziff. 2 genannten Schäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden) haftet der Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) und ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, ist eine Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Jede/r Teilnehmende ist verpflichtet, den eigenen Gesundheitszustand zu überprüfen und insbesondere die vom Veranstalter bereitgestellten gesundheitlichen Hinweise (z. B. auf der Webseite) zu beachten.
(5) Jede/r Teilnehmende trägt die eigene Verantwortung für einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Kosten, die bei einer Inanspruchnahme von Rettungsdiensten oder anderen Hilfsleistungen entstehen, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
(6) Ein Mitverschulden der Teilnehmenden (z. B. durch Missachtung von Sicherheitshinweisen oder Teilnahme trotz ärztlicher Bedenken) kann die Haftung des Veranstalters mindern oder ausschließen. Der Einwand des Mitverschuldens steht dem Veranstalter in jedem Fall offen.
(9) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände, Bekleidung oder Ausrüstung der Teilnehmenden. Dies gilt auch für Gegenstände, die vor Ort zur Aufbewahrung abgegeben wurden – eine Obhutspflicht des Veranstalters besteht nicht.
§7 Datenschutz und Medienrechte
(1) Die bei Anmeldung vom/von der Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der/s Teilnehmenden auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (DSGVO).
Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Veranstalter weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, SocialMedia, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden können und daran ein berechtigtes Interesse besteht. Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann im Falle einer „besondere Situation“ der Veröffentlichung widersprochen werden.
Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende in eine Speicherung und Weitergabe der Daten nur zu diesem Zweck ein.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. zum Zwecke der Zusendung von Fotos der/s Teilnehmenden auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen vom Veranstalter beauftragten kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben.
Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende in eine Speicherung und Weitergabe der Daten nur zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt die/der Teilnehmende jedoch nicht zugleich, dass sie/er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Die/der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die gem. Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der/s Teilnehmenden zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungs- begleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft, Teilnehmerliste, Ergebnisliste sowie Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht.
Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. zum Zwecke der Zusendung eines Newsletter verwendet.
Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein und ist mit dem Erhalt einer Newsletter einverstanden.
(7) Die/der Teilnehmende kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3, 4, 5 und 6 gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder eMail widersprechen.
§8 Hausrecht und Ausschluss von Teilnehmenden
(1) Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter. Dies gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände inkl. Start- und Zielbereich sowie aller Nebenflächen (z. B. Bühne, VIP-Bereich, abgesperrte Areale).
(2) Der Veranstalter kann Personen vom Veranstaltungsgelände verweisen, wenn sie den Ablauf stören, gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder andere gefährden.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder gegen Weisungen des Veranstaltungspersonals ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmende sofort und ohne Erstattung der Teilnahmegebühr auszuschließen.
§9 Verschiedenes – zusätzlich geltende Bestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.
(2) Sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist, ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.
(3) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Insbesondere bei Abendveranstaltungen oder Rahmenprogrammen können weitere Altersbeschränkungen bestehen.
(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
(5) Es gelten sämtliche gesetzliche Rauchverbote und gesetzlichen Betretungsverbote.
(6) Es gelten zusätzlich die Bestimmungen und Vorschriften des DLV (www.leichtathletik.de)
(7) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und der Gleichen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände und Disqualifikation.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.